Hallo Zusammen,
habe an meiner GSX "Ochsenaugen" von Kellermann angebracht, sind wircklich super. Hinten habe ich zusätzlich noch Miniblinker von Kellermann angebracht. Jetzt die Frage. Brauche ich die Blinker hinten überhaubt oder sind die Lenkerteile ausreichend. Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.
Viele Grüße aus Solingen
Ochsenaugen/Lenkerblinker
Moderator: Georg
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Re: Ochsenaugen/Lenkerblinker
Ich glaube das bei Zulassungen nach 1985 Blinker hinten vorgeschrieben sind
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel,aber nicht jeder hat den selben Horizont
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Re: Ochsenaugen/Lenkerblinker
Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkenden
Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein. Dieser Grundsatz gilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In Bezug auf die Ochsenaugen bedeutet dies, dass Krafträder mit EZ vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie allein mit solchen FRA ausgerüstet sind.
Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRA verfügen. Damit wurde StVZO durch Einfügen des Absatz 1a im § 54 StVZO diesbezüglich der Forderung der ECE-R53 (Anbau Beleuchtungseinrichtungen Krad) angeglichen. Im übrigen besteht damit auch Übereinstimmung mit der EG-Rili 93/92/EWG (Anbau Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Krad).
Hinweis: Bezüglich der Anbringung dieser Einrichtungen bestehen bei den TP'en und ÜO'en unterschiedliche Auffassungen bei der Interpretation der Rechtsvorschrift des § 54 StVZO Abs. 1a i.V.m. der Rili zur Anbringung von Fahrtrichtungsanzeigern
Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein. Dieser Grundsatz gilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In Bezug auf die Ochsenaugen bedeutet dies, dass Krafträder mit EZ vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie allein mit solchen FRA ausgerüstet sind.
Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRA verfügen. Damit wurde StVZO durch Einfügen des Absatz 1a im § 54 StVZO diesbezüglich der Forderung der ECE-R53 (Anbau Beleuchtungseinrichtungen Krad) angeglichen. Im übrigen besteht damit auch Übereinstimmung mit der EG-Rili 93/92/EWG (Anbau Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Krad).
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Ingo ist am 09.03.2018 von uns gegangen.
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Re: Ochsenaugen/Lenkerblinker
Greatgonzo hat geschrieben:Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkenden
Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein. Dieser Grundsatz gilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In Bezug auf die Ochsenaugen bedeutet dies, dass Krafträder mit EZ vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie allein mit solchen FRA ausgerüstet sind.
Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRA verfügen. Damit wurde StVZO durch Einfügen des Absatz 1a im § 54 StVZO diesbezüglich der Forderung der ECE-R53 (Anbau Beleuchtungseinrichtungen Krad) angeglichen. Im übrigen besteht damit auch Übereinstimmung mit der EG-Rili 93/92/EWG (Anbau Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Krad).
Hinweis: Bezüglich der Anbringung dieser Einrichtungen bestehen bei den TP'en und ÜO'en unterschiedliche Auffassungen bei der Interpretation der Rechtsvorschrift des § 54 StVZO Abs. 1a i.V.m. der Rili zur Anbringung von Fahrtrichtungsanzeigern
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Re: Ochsenaugen/Lenkerblinker
da kann man mal sehen, und ich dachte das die Ochsenaugen immer noch reichen würden, wieder was da zu gelernt...
Gruß Atschy
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Re: Ochsenaugen/Lenkerblinker
Die Kelllermänner sind keine Ochsenaugen im ursprünglichem Sinne.. sie haben keine Zulassung für hinten.. nur für vorne..
selbst wenn man die an ein Bike mit dementsprechender Zulassung verbauen würde.... würden die nicht ausreichen..
die richtigen Ochsenaugen haben eine Zulassung für hinten und vorne
es gibt die Tigereyes noch.. sehen fast so aus wie die Kellermänner und haben eine Zulassung für hinten und vorne.. dürfen aber in Deutschland nicht mehr verkauft werden.. in der Schweiz zb. gibt es sie zum Teil noch..
selbst wenn man die an ein Bike mit dementsprechender Zulassung verbauen würde.... würden die nicht ausreichen..
die richtigen Ochsenaugen haben eine Zulassung für hinten und vorne
es gibt die Tigereyes noch.. sehen fast so aus wie die Kellermänner und haben eine Zulassung für hinten und vorne.. dürfen aber in Deutschland nicht mehr verkauft werden.. in der Schweiz zb. gibt es sie zum Teil noch..
Gruß Tom
http://www.mc-oberschneiding.de
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