Ochsenaugen/Lenkerblinker

Forum für Beleuchtung, elektronische Komponenten, Batterie und Stromerzeugung, ECU und alles was sonst noch an der Gixe mit Elektronik zu tun hat

Moderator: Georg

Antworten

Themenstarter
Fontane

Ochsenaugen/Lenkerblinker

Beitrag von Fontane »

Hallo Zusammen,

habe an meiner GSX "Ochsenaugen" von Kellermann angebracht, sind wircklich super. Hinten habe ich zusätzlich noch Miniblinker von Kellermann angebracht. Jetzt die Frage. Brauche ich die Blinker hinten überhaubt oder sind die Lenkerteile ausreichend. Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.

Viele Grüße aus Solingen
Benutzeravatar

Daniel
Profi User
Profi User
Beiträge: 1352
Registriert: 24. Apr 2011 22:35
Bike: BMW R1250GS Adventure 2019
Wohnort: Frankfurt, Berkersheim
Alter: 60

Re: Ochsenaugen/Lenkerblinker

Beitrag von Daniel »

Ich glaube das bei Zulassungen nach 1985 Blinker hinten vorgeschrieben sind
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel,aber nicht jeder hat den selben Horizont
Benutzeravatar

Greatgonzo
User verstorben
Beiträge: 2188
Registriert: 11. Apr 2011 18:30
Bike: GSX 1400 K3
Wohnort: HH-Wilhelmsburg

Re: Ochsenaugen/Lenkerblinker

Beitrag von Greatgonzo »

Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkenden
Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein. Dieser Grundsatz gilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In Bezug auf die Ochsenaugen bedeutet dies, dass Krafträder mit EZ vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie allein mit solchen FRA ausgerüstet sind.
Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRA verfügen. Damit wurde StVZO durch Einfügen des Absatz 1a im § 54 StVZO diesbezüglich der Forderung der ECE-R53 (Anbau Beleuchtungseinrichtungen Krad) angeglichen. Im übrigen besteht damit auch Übereinstimmung mit der EG-Rili 93/92/EWG (Anbau Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Krad).
Hinweis: Bezüglich der Anbringung dieser Einrichtungen bestehen bei den TP'en und ÜO'en unterschiedliche Auffassungen bei der Interpretation der Rechtsvorschrift des § 54 StVZO Abs. 1a i.V.m. der Rili zur Anbringung von Fahrtrichtungsanzeigern
Auszeichnungen und Preise sind wie Hämorrhoiden. Früher oder später bekommt sie jedes Arschloch.
Billy Wilder

Nicht jeder ,der dich Freund nennt ,ist auch einer.
Ist von mir!

Info by :
Ingo ist am 09.03.2018 von uns gegangen.
R.I.P. Ingo !
Benutzeravatar

charly GSX
Erfahrener User
Erfahrener User
Beiträge: 275
Registriert: 18. Mai 2011 18:59
Bike: GSX 1400
Alter: 63

Re: Ochsenaugen/Lenkerblinker

Beitrag von charly GSX »

Greatgonzo hat geschrieben:Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkenden
Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein. Dieser Grundsatz gilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In Bezug auf die Ochsenaugen bedeutet dies, dass Krafträder mit EZ vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie allein mit solchen FRA ausgerüstet sind.
Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRA verfügen. Damit wurde StVZO durch Einfügen des Absatz 1a im § 54 StVZO diesbezüglich der Forderung der ECE-R53 (Anbau Beleuchtungseinrichtungen Krad) angeglichen. Im übrigen besteht damit auch Übereinstimmung mit der EG-Rili 93/92/EWG (Anbau Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Krad).
Hinweis: Bezüglich der Anbringung dieser Einrichtungen bestehen bei den TP'en und ÜO'en unterschiedliche Auffassungen bei der Interpretation der Rechtsvorschrift des § 54 StVZO Abs. 1a i.V.m. der Rili zur Anbringung von Fahrtrichtungsanzeigern


:thumbup: :thumbup: :D

Themenstarter
Fontane

Re: Ochsenaugen/Lenkerblinker

Beitrag von Fontane »

Danke an alle für die Infos!

Atschy
Messeteam
Messeteam
Beiträge: 4561
Registriert: 9. Mai 2011 06:30
Bike: GSX 1400 /02
aka: Geburtstagserinnerer
Wohnort: Düsseldorf Südallee100
Alter: 64

Re: Ochsenaugen/Lenkerblinker

Beitrag von Atschy »

da kann man mal sehen, und ich dachte das die Ochsenaugen immer noch reichen würden, wieder was da zu gelernt... :thumbup:
Gruß Atschy

Ich bin anders als vermutet, selten wie erwartet und erst recht nicht, wie andere es gern hätten
Benutzeravatar

Tom_L
User
User
Beiträge: 192
Registriert: 2. Aug 2011 07:47
Bike: GSX 1400
Wohnort: Pilsting
Alter: 54
Kontaktdaten:

Re: Ochsenaugen/Lenkerblinker

Beitrag von Tom_L »

Die Kelllermänner sind keine Ochsenaugen im ursprünglichem Sinne.. sie haben keine Zulassung für hinten.. nur für vorne..

selbst wenn man die an ein Bike mit dementsprechender Zulassung verbauen würde.... würden die nicht ausreichen..

die richtigen Ochsenaugen haben eine Zulassung für hinten und vorne

es gibt die Tigereyes noch.. sehen fast so aus wie die Kellermänner und haben eine Zulassung für hinten und vorne.. dürfen aber in Deutschland nicht mehr verkauft werden.. in der Schweiz zb. gibt es sie zum Teil noch..
Antworten