Geschwindigkeitsbegrenzungen wegen Lärm gelten auch für Elektrofahrzeuge.
Ein Besitzer eines Elektroautos hatte gegen einen Busgeldbescheid wegen zu hoher Geschwindigkeit innerhalb einer Zone mit Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Lärm geklagt.
Die Klage wurde abgewiesen, da nach Ansicht des Gerichts die Geschwindigkeitsbegrenzungen auch für Elektrofahrzeuge gelten (bezüglich Reifenlärm bzw. Abrollgeräusche).
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Interessanter Gerichtsentscheid für Elektrofahrzeuge
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Interessanter Gerichtsentscheid für Elektrofahrzeuge
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Re: Interessanter Gerichtsentscheid für Elektrofahrzeuge
Vernünftig.
Beim Motorradfahren ist das Fahren wichtiger als das Ankommen.
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Re: Interessanter Gerichtsentscheid für Elektrofahrzeuge
Alleine schon für den Versuche halte ich den für Unverschämt, könnte mir vorstellen das es bald Nachahmer gibt
Gruß Atschy
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Re: Interessanter Gerichtsentscheid für Elektrofahrzeuge
Kann ich zwar so nicht vollständig nachvollziehen.
Für mich ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Lärmvermeidung nicht nachvollziehbar.
Müßte es nicht genau genommen heißen: " Ab 00:00 Uhr für Fahrzeuge mit über xx DBA gesperrt " ?
Ein Sportauspuff verursacht ja schließlich bei 100 Km/h mehr Lärm als ein Elektrofahrzeug bei z.B. 160 Km/h.
Das Urteil scheint mir mal wieder ein "Nur nicht dran drehen, oder hinterfragen" Urteil.
Erinnert mich an viele Streckensperrungen für Motorräder aus Gründen der Unfallhäufigkeit.
Gruß
Georg
Für mich ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Lärmvermeidung nicht nachvollziehbar.
Müßte es nicht genau genommen heißen: " Ab 00:00 Uhr für Fahrzeuge mit über xx DBA gesperrt " ?
Ein Sportauspuff verursacht ja schließlich bei 100 Km/h mehr Lärm als ein Elektrofahrzeug bei z.B. 160 Km/h.
Das Urteil scheint mir mal wieder ein "Nur nicht dran drehen, oder hinterfragen" Urteil.
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Gruß
Georg
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Re: Interessanter Gerichtsentscheid für Elektrofahrzeuge
Kommt auf die Betrachtungsweise an.
Wenn nicht extra gekennzeichnet, gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen für alle Fahrzeuge (egal ob Elektro oder Verbrenner und sogar für Fahrzeuge, welche mit Muskelkraft betrieben werden).
Getreu dem Motto, man kanns ja mal versuchen, wurde hier ein Weg gesucht, um auf diese Weise (war ja gar kein Verbrenner, sondern ein Elektrofahrzeug...) aus der Nummer heraus zu kommen.
Allerdings sehe ich hier in Zukunft noch einiges an Klärungsbedarf.
Fahrverbote wegen z.B. "Motorradlärm", welche wegen unbelehrbaren Motorradfahrern mit ihren unzulässigen Auspuffanlagen ausgesprochen wurden, dürften spätestens bei flächendeckender Verbreitung von Elektromotorrädern noch mal überprüft werden.
Warum soll z.B. den Fahrern von leisen Elektromotorrädern das durchfahren einer Strasse verwehrt werden und LKWs bzw. Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeugen nicht ?
Wenn nicht extra gekennzeichnet, gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen für alle Fahrzeuge (egal ob Elektro oder Verbrenner und sogar für Fahrzeuge, welche mit Muskelkraft betrieben werden).
Getreu dem Motto, man kanns ja mal versuchen, wurde hier ein Weg gesucht, um auf diese Weise (war ja gar kein Verbrenner, sondern ein Elektrofahrzeug...) aus der Nummer heraus zu kommen.
Allerdings sehe ich hier in Zukunft noch einiges an Klärungsbedarf.
Fahrverbote wegen z.B. "Motorradlärm", welche wegen unbelehrbaren Motorradfahrern mit ihren unzulässigen Auspuffanlagen ausgesprochen wurden, dürften spätestens bei flächendeckender Verbreitung von Elektromotorrädern noch mal überprüft werden.
Warum soll z.B. den Fahrern von leisen Elektromotorrädern das durchfahren einer Strasse verwehrt werden und LKWs bzw. Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeugen nicht ?
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Re: Interessanter Gerichtsentscheid für Elektrofahrzeuge
ich denke da werden wir bestimmt in absehbarer Zeit noch einiges von hören
Gruß Atschy
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Re: Interessanter Gerichtsentscheid für Elektrofahrzeuge
Da hast du recht. Aber es geht auch um die Kontrolle.Georg hat geschrieben: ↑6. Mär 2019 21:15 Kann ich zwar so nicht vollständig nachvollziehen.
Für mich ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Lärmvermeidung nicht nachvollziehbar.
Müßte es nicht genau genommen heißen: " Ab 00:00 Uhr für Fahrzeuge mit über xx DBA gesperrt " ?
Ein Sportauspuff verursacht ja schließlich bei 100 Km/h mehr Lärm als ein Elektrofahrzeug bei z.B. 160 Km/h.
Das Urteil scheint mir mal wieder ein "Nur nicht dran drehen, oder hinterfragen" Urteil.
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Gruß
Georg
Sperre für alle und du hast eine klare Regel.
Sperre für Fahrzeuge lauter als 86 DB und du bist in der Beweispflicht.
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Re: Interessanter Gerichtsentscheid für Elektrofahrzeuge
Das wird "unsere" EU schon auch noch super regeln, so wie die vielen anderen Dinge!
Gruß aus Ulm
Andy
SECOND IS THE FIRST LOSER !!!
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