Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
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Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
Reifen ab Herstellungsjahr 2020 (und ab 2025 alle Reifen) müssen bei abweichender Reifendimension vom Fahrzeugschein eingetragen werden (sofern ihr die fahren möchtet).
Betrifft zwar die 14er nicht so sehr (190/50 R17 ist eh eingetragen), könnte aber für eure anderen Bikes (der 14er Fahrer neigt ja bekanntlich zum Zweitmoped) interessant sein.
Bei mir betrifft es z.B. konkret die B-King (eingetragen ist 200/50 R17).
Fahre aber mit Reifenfreigabe des Herstellers die Dimension 190/55 R17.
Werde also die Abweichende Reifengröße eintragen müssen (sofern ich die weiterhin fahren möchte).
Siehe auch hier bzw. Quelle: KLICK
EDIT: Weitere Infos dazu hier: https://www.gsx1400forum.net/viewtopic. ... 734#p62734
Betrifft zwar die 14er nicht so sehr (190/50 R17 ist eh eingetragen), könnte aber für eure anderen Bikes (der 14er Fahrer neigt ja bekanntlich zum Zweitmoped) interessant sein.
Bei mir betrifft es z.B. konkret die B-King (eingetragen ist 200/50 R17).
Fahre aber mit Reifenfreigabe des Herstellers die Dimension 190/55 R17.
Werde also die Abweichende Reifengröße eintragen müssen (sofern ich die weiterhin fahren möchte).
Siehe auch hier bzw. Quelle: KLICK
EDIT: Weitere Infos dazu hier: https://www.gsx1400forum.net/viewtopic. ... 734#p62734
Zuletzt geändert von Steve am 16. Nov 2020 20:50, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Edit eingefügt
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
war ja zu erwarten
könnt man ja geld verdienen
dafür dürfen nun alle prüforganisationen eintragen/einzelabnahmen ecetera durchführen
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
na Hoffentlich tragen sie dann auch Wahlweise ein
Gruß Atschy
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
Na, das wird mit Sicherheit von der Profitorientierung des abnehmenden Ingenieurs abhängen.
Grüße von der Küste
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
Heute beim TÜV in Wuppertal gewesen (Die DEKRA in Wuppertal macht keine Einzelabnahmen für Reifengrößen weil sie keinen dafür Qualifizierten Prüfer haben)...
Geht laut Aussage des Thekenmitarbeiters (evtl. auch Prüfer weil Kittelträger ?) am Empfang (und seines Kollegen (auch Kittelträger) hinter ihm am Schreibtisch) nur über eine Einzelabnahme und dauert 2 Tage (wegen der umfangreichen Tests und Probefahrten welche da durchgeführt werden müssen).
Nach diesen Erleuterungen fragt er mich, was die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei meinem Motorrad wäre...
250 km/h meine Antwort (es geht ja um die BKing) und er sagt nur: "Dann geht das hier mit der Einzelabnahme nicht, wir prüfen nur bis 200 km/h. Die Mitarbeiter hier haben Familie mit Kindern und so hohe Geschwindigkeiten prüfen wir nicht"
Bedeutet das die auch keine 14er bezüglich Reifen mittels Einzelabnahme prüfen würden...
Die fährt auch über 200...
Jede GS auch...
Also wohl nur Harleys, Hardcore Enduros und Royal Enfields...
Nun gut, suche ich mir eben eine Prüfstelle mit "todesmutigen Prüfern"...
Hab da lapidar in den Raum geworfen, das ich mir dann wohl eine Prüfstelle suchen muss, an der Mr. Hayabusa die Einzelabnahmen durchführt...
Der Typ neben mir an der Theke (wollte auch was eingetragen haben) musste lachen, der Kittelträger hat nicht gelacht...
Ist ja auch ganz schön lebensgefährlich die ganze Nummer...
Da gibt es seit 10 Jahren für dieses Bike diverse Reifenfreigaben der Reifenhersteller für genau dieses Motorrad und alles funktioniert wunderbar und auch alle sind glücklich.
Dann wird etwas am Gesetz geändert und die Jungs vom TÜV erzählen dir was von Lebensgefahr und das sie Familie und Kinder zu hause haben (obwohl sie das Bike die 10 Jahre zuvor ja auch immer zur HU probe gefahren sind).
Geht laut Aussage des Thekenmitarbeiters (evtl. auch Prüfer weil Kittelträger ?) am Empfang (und seines Kollegen (auch Kittelträger) hinter ihm am Schreibtisch) nur über eine Einzelabnahme und dauert 2 Tage (wegen der umfangreichen Tests und Probefahrten welche da durchgeführt werden müssen).
Nach diesen Erleuterungen fragt er mich, was die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei meinem Motorrad wäre...
250 km/h meine Antwort (es geht ja um die BKing) und er sagt nur: "Dann geht das hier mit der Einzelabnahme nicht, wir prüfen nur bis 200 km/h. Die Mitarbeiter hier haben Familie mit Kindern und so hohe Geschwindigkeiten prüfen wir nicht"
Bedeutet das die auch keine 14er bezüglich Reifen mittels Einzelabnahme prüfen würden...
Die fährt auch über 200...
Jede GS auch...
Also wohl nur Harleys, Hardcore Enduros und Royal Enfields...
Nun gut, suche ich mir eben eine Prüfstelle mit "todesmutigen Prüfern"...
Hab da lapidar in den Raum geworfen, das ich mir dann wohl eine Prüfstelle suchen muss, an der Mr. Hayabusa die Einzelabnahmen durchführt...
Der Typ neben mir an der Theke (wollte auch was eingetragen haben) musste lachen, der Kittelträger hat nicht gelacht...
Ist ja auch ganz schön lebensgefährlich die ganze Nummer...
Da gibt es seit 10 Jahren für dieses Bike diverse Reifenfreigaben der Reifenhersteller für genau dieses Motorrad und alles funktioniert wunderbar und auch alle sind glücklich.
Dann wird etwas am Gesetz geändert und die Jungs vom TÜV erzählen dir was von Lebensgefahr und das sie Familie und Kinder zu hause haben (obwohl sie das Bike die 10 Jahre zuvor ja auch immer zur HU probe gefahren sind).
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
ich tippe mal... die sind zu den Grünen gewechselt und reden nun alles schlecht , unglaublich was für Antworten das sind
Gruß Atschy
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
Das sind ja super Aussichten....
Wir haben in der Familie noch eine 125er Daelim, deren Hinterreifengröße 140/60 17 überhaupt nicht mehr erhältlich ist. Bisher ist mit Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone ein 140/70 17 montiert, wobei der Tüv-Prüfer nach 2 Jahren das auch schon nicht durchgehen lassen wollte, obwohl er selbst das beim Mal davor sogar eingefordert hatte.
Eine Einzelabnahme der Reifengröße mit Testfahrt würde den Zeitwert des Maschinchens bei weitem übersteigen...
Was sich mir nicht erschließt ist, weshalb die Prüforganisationen die Fahrtests der Reifenhersteller, die mit Sicherheit aufwändiger sind als die der Prüforganisationen, nicht anerkennen wollen, obwohl sie zur Erteilung der Fahrzeug-ABE genau solche Tests akzeptieren.
Wir haben in der Familie noch eine 125er Daelim, deren Hinterreifengröße 140/60 17 überhaupt nicht mehr erhältlich ist. Bisher ist mit Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone ein 140/70 17 montiert, wobei der Tüv-Prüfer nach 2 Jahren das auch schon nicht durchgehen lassen wollte, obwohl er selbst das beim Mal davor sogar eingefordert hatte.
Eine Einzelabnahme der Reifengröße mit Testfahrt würde den Zeitwert des Maschinchens bei weitem übersteigen...
Was sich mir nicht erschließt ist, weshalb die Prüforganisationen die Fahrtests der Reifenhersteller, die mit Sicherheit aufwändiger sind als die der Prüforganisationen, nicht anerkennen wollen, obwohl sie zur Erteilung der Fahrzeug-ABE genau solche Tests akzeptieren.
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
genau welschen sinn haben dann noch freigaben und ABE, oder ist das wieder nur so eine masche um mehr Geld zu machen vom Tüv
Gruß Atschy
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
wir alle sagen das diese neue regelung eine neue art von geldmacherei der prüforganisationen ist
ich habe leider auch in der größten europäischen motorradzeitschrift keinen wiederspruch gefunden
es wird bei uns auch wie in china da gibt es dann auch noten fürs wohlverhalten und ja alles schlucken was beschlossen wird bei welchem politiker/lobbyist stammtisch auch immer
ich habe leider auch in der größten europäischen motorradzeitschrift keinen wiederspruch gefunden
es wird bei uns auch wie in china da gibt es dann auch noten fürs wohlverhalten und ja alles schlucken was beschlossen wird bei welchem politiker/lobbyist stammtisch auch immer
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
ABEs haben ja nach wie vor ihre Gültigkeit und Daseinsberechtigung...
Bei der Geschichte geht es um die Freigabebescheinigungen der Reifenhersteller.
Zukünftig (ab 2020 mit allen Reifen ab Baujahr 2020 und ab 2025 mit ALLEN Reifen) brauchst du neben der Bescheinigung des Herstellers, noch die Eintragung der Reifengröße in den Papieren.
Nur was größenmäßig eingetragen ist, darfst du dann mit dem Segen des Reifenherstellers fahren.
An sich ja kein Problem...
Dumm nur das es keine einheitliche Richtlinie für die Prüforganisationen gibt, welche besagt, das sie jetzt auch diese Einzelabnahmen duchführen müssen.
Momentan ist das reine Willkür der jeweiligen Prüfstelle.
Bei der Geschichte geht es um die Freigabebescheinigungen der Reifenhersteller.
Zukünftig (ab 2020 mit allen Reifen ab Baujahr 2020 und ab 2025 mit ALLEN Reifen) brauchst du neben der Bescheinigung des Herstellers, noch die Eintragung der Reifengröße in den Papieren.
Nur was größenmäßig eingetragen ist, darfst du dann mit dem Segen des Reifenherstellers fahren.
An sich ja kein Problem...
Dumm nur das es keine einheitliche Richtlinie für die Prüforganisationen gibt, welche besagt, das sie jetzt auch diese Einzelabnahmen duchführen müssen.
Momentan ist das reine Willkür der jeweiligen Prüfstelle.
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
Genau da liegt ja auch der Hase im Pfeffer, das jetzt offensichtlich die bisherige Freigabe auch nicht mehr als Basis für die Eintragung akzeptiert wird und der Herr im Kittel sich die Fahrt um die Prüfhalle teuer bezahlen lassen will. Sobald die Freigaben als Basis für eine Anbauabnahme akzeptiert werden müssen hat sich das Thema Einzelabnahme bei den Reifen ja weitestgehend erledigt.
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
Mal abwarten, evtl. verhält sich das ja bei einer anderen Prüfstelle anders.
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
klasse, und bei der Probe Fahrt macht der Prüfer sich lang oder nach der Prüfung scheppert es im Motor
Gruß Atschy
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
Dann ist auch klar weshalb sie nicht über 200 km/h prüfen wollen: das hält der Kittel nicht aus!
@Atschy: das Risiko hast du bei jeder HU genauso.
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
da fährt aber keiner mehr als 50 Meter für die Bremsprobe, und schnell ist man da auch nicht
Gruß Atschy
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
trotzdem ist das moped beschädigt, wenn der sich legt
kleiner auffahrunfall mit ca 40-50 kmh beide holme am a.... limadeckel gebrochen, fender hinüber
das hat sich so schnell und wird richtig teuer
und wenn ich mir dann vorstell was für ein aufwand das ist bist du deine kohle bekommst dein moped wieder läuft
kleiner auffahrunfall mit ca 40-50 kmh beide holme am a.... limadeckel gebrochen, fender hinüber
das hat sich so schnell und wird richtig teuer
und wenn ich mir dann vorstell was für ein aufwand das ist bist du deine kohle bekommst dein moped wieder läuft
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
Kleiner Auffahrunfall bei einem Bike mit Alu-Rahmen und die Karre ist ein Totalschaden.
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
Hatte habe mir den PP in 190/55 Eintragenlassen, es gab damals noch keine Freigaben von keinem Hersteller für diese größe. War ein größes Problem bis einen Prüfer gefunden hatte. Der Sagte kein Problem es muss nur Passen,,ich muss das im eingebauten Zustand sehen". Der ist nicht Probe gefahren.
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
Hier auch noch mal was zum Thema: KLICK
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
Kleiner Infonachtrag für alle mit einer EU-Import GSX 1400 .....
Hatte bei der Nummer mit der B-King mal nebenbei in den Fahrzeugschein der 14er geschaut
Meine ist ja ein EU-Import und da standen damals (2003) zwei unterschiedliche Reifengrößen für vorne und hinten drin.
1. 120/60 R17 und 190/50 R17
2. 120/70 R17 und 190/50 R17
Bei einer Eintragung 2007 wurde dann auf die neue Zulassungsbescheinigung gewechselt und damit ist der zweite Reifeneintrag entfallen (in der Zulassungsbescheinigung gibt es nur noch einen Eintrag).
So weit, so gut...
Bisher war das kein Ding, mittels der Reifenfreigabe konnte ja problemlos die 120/70 R17 vorne gefahren werden.
Jetzt wollte ich aber wissen, wie sich das zukünftig z.B. bei einer Verkehrskontrolle verhält
Die Zulassungsstelle hat mir da insofern nicht weiter helfen können, da die Damen am Infoschalter noch nichts von einer neuen Regelung diesbezüglich wissen
TÜV und Dekra sind da schon weiter
Die Dame war aber so freundlich mir eine Kopie des alten Fahrzeugscheines auszudrucken (auf dem ist ja die zweite Reifengröße noch eingetragen gewesen).
Sie meinte das diese Dimension ja im COC-Dokument eingetragen ist.
Problem ist nur, das COC-Dokument muss erst mal bei Suzuki erworben (jepp, kostet was) werden.
Was nützt mir das also, wenn ich 2020 irgendwo in eine Kontrolle komme und der Sheriff fragt mich, warum ich was anderes an Reifen vorne drauf habe, als in den Papieren eingetragen ist...
Ohne COC-Dokument wird das mit der Erklärung schwierig.
Mit dem Gedanken im Hinterkopf bin ich dann zum TÜV...
Die gleichen Jungs (es waren wirklich genau die gleichen), welche bei der B-King eine Einzeleintragung wegen der Fahrzeugbedingten Höchstgeschwindigkeit abgelehnt haben (mit Verweis auf Familienväter und Kinder zu hause usw.), würden mir die 120/70 R17 bescheinigen bzw. eintragen (Begründung: ...weil die Dimension ja schon mal in den Papieren stand, ....also funktioniert das ja und ist so schon mal abgenommen worden).
Am Mittwoch habe ich da einen Termin und dann sehen wir mal weiter.
Also Tipp an alle mit einer Import-Maschine:
Schaut mal in eure Papiere was da an Reifendimensionen so drin steht.
Hatte bei der Nummer mit der B-King mal nebenbei in den Fahrzeugschein der 14er geschaut
Meine ist ja ein EU-Import und da standen damals (2003) zwei unterschiedliche Reifengrößen für vorne und hinten drin.
1. 120/60 R17 und 190/50 R17
2. 120/70 R17 und 190/50 R17
Bei einer Eintragung 2007 wurde dann auf die neue Zulassungsbescheinigung gewechselt und damit ist der zweite Reifeneintrag entfallen (in der Zulassungsbescheinigung gibt es nur noch einen Eintrag).
So weit, so gut...
Bisher war das kein Ding, mittels der Reifenfreigabe konnte ja problemlos die 120/70 R17 vorne gefahren werden.
Jetzt wollte ich aber wissen, wie sich das zukünftig z.B. bei einer Verkehrskontrolle verhält
Die Zulassungsstelle hat mir da insofern nicht weiter helfen können, da die Damen am Infoschalter noch nichts von einer neuen Regelung diesbezüglich wissen
TÜV und Dekra sind da schon weiter
Die Dame war aber so freundlich mir eine Kopie des alten Fahrzeugscheines auszudrucken (auf dem ist ja die zweite Reifengröße noch eingetragen gewesen).
Sie meinte das diese Dimension ja im COC-Dokument eingetragen ist.
Problem ist nur, das COC-Dokument muss erst mal bei Suzuki erworben (jepp, kostet was) werden.
Was nützt mir das also, wenn ich 2020 irgendwo in eine Kontrolle komme und der Sheriff fragt mich, warum ich was anderes an Reifen vorne drauf habe, als in den Papieren eingetragen ist...
Ohne COC-Dokument wird das mit der Erklärung schwierig.
Mit dem Gedanken im Hinterkopf bin ich dann zum TÜV...
Die gleichen Jungs (es waren wirklich genau die gleichen), welche bei der B-King eine Einzeleintragung wegen der Fahrzeugbedingten Höchstgeschwindigkeit abgelehnt haben (mit Verweis auf Familienväter und Kinder zu hause usw.), würden mir die 120/70 R17 bescheinigen bzw. eintragen (Begründung: ...weil die Dimension ja schon mal in den Papieren stand, ....also funktioniert das ja und ist so schon mal abgenommen worden).
Am Mittwoch habe ich da einen Termin und dann sehen wir mal weiter.
Also Tipp an alle mit einer Import-Maschine:
Schaut mal in eure Papiere was da an Reifendimensionen so drin steht.
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
Hier mal was aktuellen vom ADAC zum Thema: KLICK
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
So bequem wie ich bin brauche ich wieder eine weile bis ich das durch gelesen habe..
Gruß Atschy
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
Wie es aussieht wird meine Reifenodyssee am 12.8. ein "glückliches" Ende nehmen...
Hatte mittlerweile einen Prüfer bei der Dekra gefunden, welcher mir den 190/55ZR17 von Michelin (Road 5) eingetragen bzw. nach §21 abgenommen hat.
Zusätzlich wurden noch der Conti Road Attack 3 und der Conti Sport Attack von ihm eingetragen (gefragt hatte ich nur nach dem Road 5 ).
Normalerweise hätte er auch nur den Road 5 eingetragen, aber er hatte kürzlich schon mal eine BKing da und dort war der Conti verbaut .
Für die Abnahme musste ich allerdings ca. 100 km hin und dann wieder 100 km zurück fahren (Prüfstelle liegt ganz im Westen).
Egal, das war es mir wert
Gültig ist die Abnahme erst mit der Übernahme in den Fahrzeugschein beim Straßenverkehrsamt.
Da wir ja in Wuppertal eine "digitale Modellkommune" sind, nebenbei noch Corona sein Unwesen treibt, sind Terminreservierungen bei uns im Straßenverkehrsamt derzeit nur noch online möglich (aber auch sonst wird bei denen online erwünscht...).
Die Wartezeiten auf einen freien Termin betragen derzeit 4 - 5 Wochen .
Vor Corona waren es nur 4 Wochen (hatte ja letztes Jahr mit der 14er das Vergnügen )...
Hatte mittlerweile einen Prüfer bei der Dekra gefunden, welcher mir den 190/55ZR17 von Michelin (Road 5) eingetragen bzw. nach §21 abgenommen hat.
Zusätzlich wurden noch der Conti Road Attack 3 und der Conti Sport Attack von ihm eingetragen (gefragt hatte ich nur nach dem Road 5 ).
Normalerweise hätte er auch nur den Road 5 eingetragen, aber er hatte kürzlich schon mal eine BKing da und dort war der Conti verbaut .
Für die Abnahme musste ich allerdings ca. 100 km hin und dann wieder 100 km zurück fahren (Prüfstelle liegt ganz im Westen).
Egal, das war es mir wert
Gültig ist die Abnahme erst mit der Übernahme in den Fahrzeugschein beim Straßenverkehrsamt.
Da wir ja in Wuppertal eine "digitale Modellkommune" sind, nebenbei noch Corona sein Unwesen treibt, sind Terminreservierungen bei uns im Straßenverkehrsamt derzeit nur noch online möglich (aber auch sonst wird bei denen online erwünscht...).
Die Wartezeiten auf einen freien Termin betragen derzeit 4 - 5 Wochen .
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
Da hast du aber echt Glück!
Hier gibt es bis Ende Oktober KEINEN freien Termin und weiter geht der Buchungskalender nicht...
Wenn man nicht für teuer Geld einen zugelassenen Gewerbetreibenden beauftragt kann man in HL weder ein Fahrzeug ab- , an- oder ummelden oder technische Änderungen eintragen lassen
Apropos Geld... wie teuer wird der "Spaß" für Dich denn?
Hier gibt es bis Ende Oktober KEINEN freien Termin und weiter geht der Buchungskalender nicht...
Wenn man nicht für teuer Geld einen zugelassenen Gewerbetreibenden beauftragt kann man in HL weder ein Fahrzeug ab- , an- oder ummelden oder technische Änderungen eintragen lassen
Apropos Geld... wie teuer wird der "Spaß" für Dich denn?
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Re: Freigaben der Reifenhersteller reichen nicht mehr
Kann ich noch nicht genau sagen,....
Hatte beim Termin für die Abnahme auch gleich die HU mit erledigt.
Bezahlt habe ich € 139,- für beides.
Eine Position ist mit € 79,- und eine mit € 60,- berechnet.
Steht aber nicht bei was was ist.
Beim Straßenverkehrsamt habe ich direkt bei der Buchung 2 Anliegen angemeldet (mehr geht auch als privat Kunde nicht).
Werde dann die Reifensache bei der BKing in die Papiere übernehmen und zusätzlich noch bei der 14er eine ältere Geschichte mit eintragen (übernehmen) lassen.
Was es dann beim Amt in Summe kosten wird....
Muss mich am besagten Termin 10 min. vorher da einfinden und mich beim Sicherheitsbeamten melden.
Betreten darf man das Gebäude erst, wenn man persönlich ausgerufen wurde und erst, wenn der vorherige Kunde den Eingangsbereich verlassen hat.
Bezahlung wegen Corona nur mit EC-Karte möglich
Hatte beim Termin für die Abnahme auch gleich die HU mit erledigt.
Bezahlt habe ich € 139,- für beides.
Eine Position ist mit € 79,- und eine mit € 60,- berechnet.
Steht aber nicht bei was was ist.
Beim Straßenverkehrsamt habe ich direkt bei der Buchung 2 Anliegen angemeldet (mehr geht auch als privat Kunde nicht).
Werde dann die Reifensache bei der BKing in die Papiere übernehmen und zusätzlich noch bei der 14er eine ältere Geschichte mit eintragen (übernehmen) lassen.
Was es dann beim Amt in Summe kosten wird....
Muss mich am besagten Termin 10 min. vorher da einfinden und mich beim Sicherheitsbeamten melden.
Betreten darf man das Gebäude erst, wenn man persönlich ausgerufen wurde und erst, wenn der vorherige Kunde den Eingangsbereich verlassen hat.
Bezahlung wegen Corona nur mit EC-Karte möglich
Ich habe nicht versagt. Ich habe nur 10000 Wege gefunden, die nicht funktionieren. - Thomas A. Edison
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